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   BAG, 21.08.1974 - 3 AZR 551/73   

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https://dejure.org/1974,2379
BAG, 21.08.1974 - 3 AZR 551/73 (https://dejure.org/1974,2379)
BAG, Entscheidung vom 21.08.1974 - 3 AZR 551/73 (https://dejure.org/1974,2379)
BAG, Entscheidung vom 21. August 1974 - 3 AZR 551/73 (https://dejure.org/1974,2379)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ruhegehalt - Gleichbehandlung - Rundfunk - Versorgungsfähige Dienstzeiten - Billiges Ermessen - Ermessensspielraum - Gerichtliche Überprüfbarkeit

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 17.05.1968 - 3 AZR 143/67

    Unrichtige Streitwertfestsetzung - Statthaftigkeit einer Streitwertrevision -

    Auszug aus BAG, 21.08.1974 - 3 AZR 551/73
    In seinem Urteil vom 17. Mai 1 9 6 8 (BAG 21, 22 [34, 35] = AP Nr. 2o zu § 7 2 ArbGG 1953 Streitwertrevision [zu II 4 a der Gründe]) hat er dazu folgende Grundsätze entwickelt: Zunächst ist zu prüfen, ob der Tatbestand der Kann-Bestimmung erfüllt ist.

    Die fehlende Billigkeitsentscheidung muß durch die Gerichte nachgeholt werden (BAG 21, 22 [35] = AP Nr. 2o zu § 72 ArbGG 1953 Streit wertrevision [ zu II 4 a der Gründe]).

  • BAG, 09.02.1982 - 3 AZR 451/79
    Das Landesarbeitsgericht hat unter Bezugnahme auf die in dem Urteil des Senats vom 21. August 1974 (AP Nr. 166 zu § 242 BGB Ruhegehalt) entwickelten Grundsätze und nach Beweisaufnahme festgestellt, der Kläger sei bei seinem früheren Arbeitgeber zur Hälfte der Arbeitszeit auf dem Gebiet des Lizenzwesens tätig gewesen.

    lichen gleichartig") im Sinne des § 4 Abs. 3 V0 1969 der insoweit mit § 4 Abs. 2 VT 1981 übereinstimmt, hat der Senat im Urteil vom 21. August 1974 (AP Nr. 166 zu § 242 BGB Ruhegehalt) ausgeführt, Gleichartigkeit sei bei solchen Tätigkeiten anzunehmen, die die gleichen Kenntnisse und Fähigkeiten er forderten (zu II 3 a der Gründe).

    Das ist aber nicht der ausschlaggebende Gesichtspunkt, weil der Begriff der Gleichartigkeit nicht entscheidend bestimmt wird durch zeitliche Merkmale, sondern durch die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, wie der Senat im Urteil vom 21. August 1974 (AP Nr. 166 zu § 242 BGB Ruhegehalt) ausgeführt hat [zu II 3 a der Gründe].

  • BAG, 08.06.1982 - 3 AZR 661/79

    Versorgungszusage - Zusage - Scheidungsrecht - Scheidung - Unterhalt -

    Dabei ist er einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle ausgesetzt (BAG 21, 22 [34, 353 = AP Nr. 20 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision [zu II 4 a der Gründe]; AP Nr. 166 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II 1 der Gründe]).
  • BAG, 01.10.1986 - 4 AZR 483/85
    I erhalten, die Fakultativstufen gewährt, macht außerdem deutlich, daß durch die Ermessensentscheidung der Beklagten nicht entgegen dem Sinn und Zweck der tariflichen Regelung einem unverhältnismäßig großen Teil der Mitarbeiter die Fakultativstufen verschlossen bleiben, wie der Kläger unter Berufung auf eine Entscheidung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts meint (BAG Urteil vom 21. August 1Q74 - 3 AZR 551/73 - AP Nr. 166 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 07.05.1976 - 3 AZR 267/75

    Härteregelung - Grenzfälle - Korrektur der Versorgungsgrundsätze -

    Ähnliche Härteklauseln sind auch in der Tarifpraxis anzutreffen (vgl. Urteil des Senats vom 21. August 1974- - 3 AZR 551/73 -, /""demnächst 7 AP Nr. 166 zu § 24-2 BGB Ruhegehalt /"zu II 3 c der Gründe 7).
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